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BGH, 04.06.1984 - II ARZ 1/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Entstehens einer Spaltgesellschaft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.1955 - II ARZ 1/55
Gerichtsstandsbestimmung
Auszug aus BGH, 04.06.1984 - II ARZ 1/84
Damit diese im Bundesgebiet einen Sitz begründen und ordentliche Organe berufen kann, muß zunächst der Bundesgerichtshof in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 FGG ein Gericht bestimmen, das für die Bestellung eines Notvorstands nach § 85 AktG zuständig ist (BGHZ 19, 102).